The Dangerous Goods Exemption Regulation (GGAV) is a German regulation for which no English translation exists. Therefore, the German text is reproduced here.

Ausnahme 22 (E, S)

Saug-Druck-Tanks


1  Abweichend von  1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 der GGVSEB in Verbindung mit Kapitel 6.10 ADR/RID drfen gefhrliche Gter der Klassen 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9

a) in festverbundenen Tanks (Tankfahrzeugen),

b) in Aufsetztanks,

c) in Tankcontainern,

die als Saug-Druck-Tanks nach der Gefahrgutverordnung Strae vom 12. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1886) in Verbindung mit Anhang B.1a oder B.1b der Anlage B zum ADR in der Fassung der 13. ADR-nderungsverordnung vom 17. Juli 1996 (BGBl. 1996 II S. 1178) und in Verbindung mit der Ausnahme Nr. 63 der GGAV vom 23. Juni 1993 zugelassen worden sind, weiterhin befrdert werden.

Die Befrderung ist auf die Stoffe begrenzt, denen in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 12 ADR/RID die Tankcodierung L4BH oder S4AH oder eine andere gem der Hierarchie in Absatz 4.3.4.1.2 ADR/RID zugelassene Tankcodierung zugeordnet ist. Die fr bestimmte Stoffe in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 13 ADR/RID aufgefhrten Sondervorschriften sind, soweit zutreffend, einzuhalten.

2  Sonstige Vorschriften

a) Bei Befrderung von Stoffen mit einem Flammpunkt von hchstens 60 Grad Celsius und solchen, die auf oder ber ihren Flammpunkt erwrmt verladen oder befrdert werden, darf eine Vermischung mit entzndend (oxidierend) wirkenden Stoffen nicht erfolgen.

b) Die Tanks sind nach jeder Benutzung zu reinigen und vor der erneuten Befllung auf Schden zu untersuchen. Dies gilt auch fr die Armaturen und Dichtungen. Werden in festverbundenen Tanks und Aufsetztanks bei aufeinanderfolgenden Befrderungen die gleichen Stoffe befrdert, sind die Tanks nach der ersten Befrderung und danach in Abstnden von lngstens sieben Tagen zu reinigen und zu untersuchen.

3  Angaben in der ADR-Zulassungsbescheinigung, im Prfbericht oder im Befrderungspapier

In der ADR-Zulassungsbescheinigung fr Tankfahrzeuge nach Unterabschnitt 9.1.3.1 ADR ist unter Nummer 11 Bemerkungen anzugeben: "Ausnahme 22". In den Prfbescheinigungen fr festverbundene Tanks, Aufsetztanks und Tankcontainer nach Absatz 6.8.2.4.5 ADR/RID ist zustzlich zu vermerken: "Ausnahme 22".

Bei Befrderungen in Tankcontainern ist im Befrderungspapier nach Abschnitt 5.4.1 ADR/RID zustzlich zu vermerken: "Ausnahme 22 GGAV".